AGB

der Skischule Bödele (Inh. Josef Berchtold) mit Sitz in A-6867 Schwarzenberg

1. Allgemeines
Für sämtliche Erklärungen und für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Vertragspartnern der Skischule Bödele geltend die vorliegenden AGB.

2. Vertragsabschluss und Preise
Buchungen von Kursen können persönlich im Skischulbüro, per Telefon oder per E-Mail durchgeführt werden. Ein Vertrag kommt allerdings erst durch die schriftliche oder mündliche Rückbestätigung seitens der Skischule Bödele zustande. Sämtliche Angebote der Skischule Bödele sind freibleibend zu verstehen. Der jeweilige konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist – auch die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Änderung von im Internet oder auf Preislisten angegebenen Preisen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen
Die gesamte Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses zur Zahlung fällig. Für direkt vor Ort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt, sofern nicht Gegenteiliges vereinbart ist, im Skischulbüro zu entrichten.

4. Wechselseitige Rechte und Pflichten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Skischule Bödele über seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Skisport wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbst für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Außerdem hat er die Skischule Bödele über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand sowie allenfalls bestehende Leiden und Behinderungen umfassend aufzuklären. Der Vertragspartner hat rechtzeitig vor Beginn des Kurses selbst die Überprüfung seiner Skiausrüstung, insbesondere die ordnungsgemäße Einstellung der Skibindung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Im Falle der Kursteilnahme durch Minderjährige (bis 18 Jahre) erstrecken sich diese Pflichten auf den jeweiligen Erziehungsberechtigten. Die Gruppeneinteilung bei Skikursen wird von Skischule Bödele durchgeführt. Sollte während des Kurses eine andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich werden, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu akzeptieren. Andernfalls ist die Skischule Bödele zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus Gründen, die nicht von der Skischule Bödele zu vertreten sind, keinen Anspruch auf gänzliche oder teilweise Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

5. Haftungsbestimmungen
Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass mit der Ausübung des Skisports im alpinen Gelände auf und neben der Piste Risiken verbunden sind, die nicht immer beherrscht werden können. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an Tiefschnee-/Varianten-/Freeride-Kursen, bei welchen der Teilnehmer verpflichtet ist, Sicherheitsausrüstung (Lawinensuchgerät, Lawinenairbag usw.) mitzuführen. Die Skischule Bödele ist bemüht, Gefahren soweit wie möglich zu minimieren, weshalb der Vertragspartner Anweisungen prompt Folge zu leisten hat. Dennoch haftet die Skischule Bödele ausschließlich für solche Schäden, die direkt mit der Tätigkeit der Skischule Bödele in Zusammenhang stehen und durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; für Schäden durch Dritte wird nicht gehaftet. Ferner haftet die Skischule Bödele – soweit es sich nicht um Personenschäden handelt – nur für vorhersehbare Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Skischule Södele verfügt über eine entsprechende Haftpflicht- versicherung; die Haftung der Höhe nach mit den Haftungshöchst- beträgen dieser Haftpflichtversicherung (zurzeit insgesamt EUR 10 Mio. jährlich) beschränkt. Der Abschluss einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung des Teilnehmers für Schäden, die dieser während des Skiunterrichts erleidet bzw. verursacht, wird empfohlen, ist aber Sache des Teilnehmers.

6. Bildmaterial
Die Skischule Bödele hat das Recht, allfälliges Bildmaterial (Fotos und Videos), welches während der Kurse/Kinderprogramme gemacht wird, kostenlos für Werbezwecke (Homepage, Prospekte, Facebook etc.) im Zusammenhang mit der Skischule Bödele zu verwenden. Es besteht dabei die Möglichkeit, dass einzelne Personen deutlich erkennbar sind. Eine Weitergabe zu Werbe- zwecken eines Dritten erfolgt nicht, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des bzw. der Abgebildeten vorliegt. Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der Verwendung der Bilder im beschriebenen Umfang einverstanden. Will ein Teilnehmer nicht auf Bildern erscheinen, so hat er dies vor Kursbeginn zu melden. Damit kann sichergestellt werden, dass keine Bilder des Kursteilnehmers in den Web- und Printprodukten der Skischule Bödele erscheinen. Er ist ferner berechtigt, die die Zustimmung jederzeit ausdrücklich und schriftlich zu widerrufen, sofern sich aus dem für den Vertragspartner erkennbaren Sinn und Zweck der Aufnahmen nichts Gegenteiliges ergibt.

7. Rücktritt und Stornogebühr
Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Bödele berechtigt, als Stornogebühr den vollen vereinbarten Tarif in Rechnung zu stellen. Eine Stornierung hat persönlich im Skischulbüro, schriftlich per E-Mail oder telefonisch zu erfolgen. Bei Gruppenkursen ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei unfallbedingten Ausfällen unter Vorlage des Originalbeleges und eines ärztlichen Attestes eines ortsansässigen Arztes möglich. Der zurückzuerstattende Betrag wird unter Berücksichtigung der tatsächlich bereits erbrachten Leistungen berechnet. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während eines laufenden Kurses erfolgt keine Rückerstattung. Sollten die Witterungsverhältnisse die Durchführung von Kursen aus Sicherheitsgründen nicht zulassen, behält sich die Skischule Bödele das Recht vor, die Kurse zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle einer endgültigen Absage besteht die Verpflichtung der Skischule Bödele, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen. Ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.


8. Rücktritt durch den Veranstalter
Die Skischule Bödele behält sich das Recht vor, Kurse wegen Teilnehmermangel (bis 14 Uhr des Tages vor Kursbeginn) abzusagen. Sagt die Skischule Bödele den Kurs ab, wird der ganze Preis rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Bei Touren, welche besonders gute Wetterverhältnisse benötigen (z. B. Heliskiing am Arlberg, o. Ä.) werden wir mit unseren Kunden individuelle Rücktrittsrechte vereinbaren. Dies wird mündlich oder schriftlich erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, gelten die oben beschriebenen Bestimmungen.

9. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen befindet sich in 6867 Schwarzenberg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechtes. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Schwarzenberg sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

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